Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für die Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises der Kommunal Service Böhmetal gkAöR regelt die Erhebung von Gebühren für Verwaltungsleistungen, die von der Kommunal Service Böhmetal gkAöR erbracht werden.
Diese Satzung legt fest, sofern dies nicht in der Spezialsatzung enthalten ist, welche Dienstleistungen kostenpflichtig sind und wie die Gebühren dafür berechnet werden. Dazu gehören beispielsweise Gebühren für Auskünfte, Genehmigungen, Bescheinigungen oder andere administrative Tätigkeiten.